Der Kongress mit seinen praxisbezogenen Plenen, Workshops und Werkstätten vermittelt Kenntnisse, die für die Tätigkeit von Personal- und Betriebsräten erforderlich bzw. nützlich und förderlich sind (§46 Abs. 6 und Abs. 7 BPersVG und entsprechende Regelungen der Länder sowie §37 Abs. 6 BetrVG).